Bitte beachten Sie, dass die folgenden Inhalte direkt von "help.gv.at" zur Verfügung gestellt werden und die Gemeinde keine Gewähr für die Richtigkeit der informationen übernehmen kann!
Gewerbeinhaberinnen/Gewerbeinhaber und gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer müssen Änderungen des Namens innerhalb von vier Wochen bei der Gewerbebehörde anzeigen.
Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.
Nähere Informationen zum Thema "Gewerbeinhaber/Geschäftsführer – Namensänderung" finden sich auf USP.gv.at.
Quelle: HELP.gv.at
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