Bitte beachten Sie, dass die folgenden Inhalte direkt von "help.gv.at" zur Verfügung gestellt werden und die Gemeinde keine Gewähr für die Richtigkeit der informationen übernehmen kann!
Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.
Allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Kapiteln Kinderbetreuung und Schule.
Quelle: HELP.gv.at
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