Lärmschutz - nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn!

Veröffentlicht am 22.06.2023
Es ist schon geraume Zeit her, seit sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha entschlossen hat, die Sogenannte "Lärmschutzverordnung", genauer gesagt (so lautet der Text der Verordnung), die "Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Neufeld zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm" in Kraft zu setzen.

 

Was sich hinter diesem sperrigen Titel verbirgt, ist eine Regelung, die im Alltagsleben, vor allem aber an Wochenenden dazu führen soll, Ruhesuchenden zu helfen, die wohlverdiente Entspannung zu finden. Genau deshalb wurde schon im Jahr 2001 im Bereich der Stadtgemeinde Neufeld die Benützung von motorisierten Gartengeräten verboten und zwar:

  • an Wochentagen von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
  • an Samstagen von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen ohne Ausnahme

Bitte halten Sie sich im Interesse eines angenehme Zusammenlebens daran. Leider haben sich die Beschwerden in letzter Zeit gehäuft, dass einige weniger rücksichtsvolle Mitbewohner am Sonntag oder in der Mittagspause ihre Rasenmäher, Motorsensen etc. anwerfen und das gesamte Umfeld stören. Bitte nehmen Sie Rücksicht, halten Sie die verordneten Zeiten ein!