Förderungen und Unterstützungen
Hier finden Sie verschiedene Bereiche im Überblick, die von der Stadtgemeinde Neufeld und/oder vom Land Burgenland gefördert werden.
Förderungen 2024
Familienförderung
Die Burgenländische Landesregierung hat am 12.07.2023 die Richtlinie über die Gewährung der Förderung für Mittagessensbeiträge beschlossen.
Die Förderung für Mittagessensbeiträge wird somit ab dem Schuljahr 2023/2024 umgestellt, um Familien im Burgenland bestmöglich finanziell zu unterstützen.
Näher Informationen im Folder!
Wärmepreisdeckel
Das Land Burgenland gewährt Personen zur teilweisen Abdeckung der Heizkosten eine Heizkostenförderung in Form des Wärmepreisdeckels.
Die Antragstellung für den Wärmepreisdeckel 2024 ist ab sofort möglich.
Eine Beantragung ist per Online-Antrag oder über Ihre Wohnsitzgemeinde möglich.
Dem Antrag beizulegen sind:
- die zuletzt ausgestellte Jahresrechnung der Energiekosten
- bei lagerbaren Heizstoffen, jene Kosten, die einen Haushalt im Jahr 2024 tatsächlich belasten.
Einkommensnachweise sind keine mehr erforderlich, außergenommen:
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Krankengeld
- von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
- Mitversicherungsdatenauszug, sofern bei einzelnen Haushaltsangehörigen kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Freizeitförderung
Förderung der Saisonkarte Neufelder See
Am Neufelder See (Strandbad) erhalten alle Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Neufeld an der Leitha haben, und in die Schule gehen (natürlich auch in auswärtigen Schulen) gegen Vorlage eines Schülerausweises und Meldezettels (bis zum 15. Geburtstag ist die Vorlage des Schülerausweises nicht erforderlich) eine kostenlose Saisonkarte am Strandbad Neufelder See.
Pensionistinnen und Pensionisten mit Hauptwohnsitz Neufeld an der Leitha erhalten gegen Vorlage eines Pensionistenausweises und des aktuellen Meldezettelzettels eine kostenlose Saisonkarte für das Strandbad Neufelder See, welche jährlich verlängert wird.
Alle Neufelderinnen und Neufelder mit Hauptwohnsitz in Neufeld an der Leitha erhalten gegen Vorlage der Rechnung eine Ermäßigung für die Saisonkarte bei der Stadtgemeinde Neufeld.
Zusätzlich können direkt bei der Strandbadkasse auch ermäßigte Saison- bzw. Tageskarten, z.B. für Lehrlinge, Präsenzdiener, Studenten, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Inhaber der Burgenland Card etc. erworben werden.
Die Saisonkarten können bei der Seeverwaltung von Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr und an der Strandbadkasse von Montag bis Sonntag 7:30 - 20:00 Uhr erworben werden. (Achtung: eventuell können vergünstigte Saisonkarten bei Neuausstellung nur direkt bei der Seeverwaltung ausgestellt werden!)
Nähere Information zu den Neufelder Seebetrieben und den aktuellen Eintrittspreisen finden Sie unter http://www.neufelder-see.at
Semesterticket für Studenten
Das Land Burgenland gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen
- Universität
- Hochschule
- Fachhochschule
- Pädagogischen Hochschule
absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichem Verkehrsmittel am Studienort.
Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten der Fahrkarte.
Die Anträge werden über das Gemeindeamt abgewickelt.
Gewährung einer Förderung zu den Kosten von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten und Klimatickets für ordentliche Studierende
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde über Antrag von Bgm. Michael Lampel der einstimmige Beschluss gefasst, dass die Semesternetz-. Monats-, Jahreskarten und Klimatickets für ordentliche Studierende weiter gefördert werden.:
- Entsprechend der „Richtlinien des Landes Burgenland für die Gewährung einer Förderung zu den Kosten von Semesternetz-, Monats-, Jahreskarten und Klimatickets für ordentlich Studierende“ (Beschluss der Burgenländischen Landesregierung am 22.02.2022 mit dem Inkrafttreten am 01.03.2022) gewährt die Stadtgemeinde Neufeld/L. rückwirkend per 01.03.2022 eine Förderung für Studentinnen und Studenten in Höhe von 50% der Kosten.
- Die Förderbedingungen weichen wie folgt von der Richtlinie des Landes ab: Die Wortfolge „im Burgenland“ in der Präambel, in § 2 Abs. 2 und in § 3 Abs. 1 Pkt. 3 ersetzt durch in der „Stadtgemeinde Neufeld“ ersetzt.
- Die bisherige Förderung für das Semesterticket tritt außer Kraft.
Jugendticket / Top-Jugendticket
- Das Top-Jugendticket
Mit dem Top-Jugendticket um € 79,00 können alle Öffis (Verbundlinien) in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, an allen Tagen – auch in den Ferien – unbegrenzt genutzt werden.
- Das Jugendticket
Mit dem Jugendticket um € 19,60 können Öffentliche Verkehrsmittel für den Weg von Zuhause zur Schule oder Dienststelle genutzt werden. Für Schülerinnen und Schüler sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler gilt es an Schultagen, für Lehrlinge und TeilnehmerInnen des freiwilligen Sozialjahres bzw. des freiwilligen Umweltschutzjahres sowie PolizeischülerInnen an allen Wochentagen.
Jugendtickets und Top-Jugendtickets sind nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Schüler-, Berufsschul- oder Lehrlingsausweis von 1. September bis 15. September des Folgejahres gültig.
Förderung E-Mobilität
Um auch in unserer Gemeinde diesen Trend zum klima- und umweltschonenden Fahren zu forcieren, hat der Gemeinderat am 21.12.2021 über Antrag von Bgm. Lampel einstimmig neue Förderrichtlinien erstmals für den Ankauf von Elektrofahrzeugen, Wasserstoff PKW´s, Fahrrädern und Lastenfahrrädern mit Elektrohilfsantrieb, sowie die Errichtung einer Elektroladeinfrastruktur beschlossen.
Mit dieser wichtigen Förderoffensive für die E-Mobilität setzt gerade Neufeld ihre großen Anstrengungen im Bereich Klima- und Umweltschutz weiter fort. Durch die Auszahlung des Förderbetrages in Form von Neufelder Gutscheinen setzt die Klimabündnisgemeinde Neufeld auch ein wichtiges Zeichen für die heimische Wirtschaft.
Vereinsförderung
Die Stadtgemeinde Neufeld unterstützt unsere Vereine in unterschiedlicher Art und Weise (finanziell, materiell, ...). Nachfolgend das Subventionsformular für die Unterstützung 2024, welches bis zum 31.01.2024 an die Stadtgemeinde zu übermitteln ist.