Hundehaltung
Hundehaltung in Neufeld
Hunde zu halten bereitet viel Freude. Damit dies auch für das Umfeld so ist, sind bei der Hundehaltung einige gesetzliche Vorgaben einzuhalten, denn immer wieder sorgen „freilaufende“ Hunde für Diskussionen und auch für Gefährdung von anderen Personen.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neufeld/L. hat aus diesem Grund mit Beschluss vom 28. Mai 2018 eine „Leinenpflicht“ beschlossen.
Die Regelung sieht folgende Gebote und Verbote vor:
„Alle im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden oder ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen.
- Des Weiteren möchten wir in Erinnerung rufen, dass es bei den nachfolgenden Flächen ein generelles Hundeverbot besteht
- Friedhof
- Kinderspielplätze
- Spielflächen des Sport- und Trainingsplatzes
- Strandbadgelände (Hausordnung der Neufelder Seebetriebe GmbH)
- Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von € 360,-- rechnen.
- Ausgenommen von der Regelung sind Diensthunde, somit Hunde, mit deren Unterstützung die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wird und Hunde die Sehbehinderte im Alltag unterstützen.
- Freilaufzone:
Wie von Bürgermeister Michael Lampel in diesem Zusammenhang versprochen, wurde für Hundehalter und ihre vierbeinigen Lieblinge eine Freilaufzone geschaffen. Die großzügige Anlage befindet sich im Bereich zwischen Trainingsplatz und Feldkapelle neben dem neuen Hochwasserdamm, ist eingefriedet und mit einer Sitzgelegenheit und NATÜRLICH einem Hundekotbehälter ausgestattet.
Bitte an alle Hundebesitzer: Beachten Sie die Regeln für die Nutzung dieser Hundefreilaufzone und fahren Sie NICHT mit dem PKW bis zu dieser Zone, in diesem Bereich herrscht „Allgemeines Fahrverbot, ausgenommen Anrainer“. Nur wenige Meter entfernt sind mit dem Friedhofs- und dem Sportplatzparkplatz ausreichende Parkmöglichkeiten vorhanden, bitte diese auszunützen, ansonsten drohen auch hier Anzeigen mit empfindlichem Strafrahmen. Denn – ganz ehrlich – man will ja mit seinem Vierbeiner die Füße vertreten, spazieren gehen und gerade in diesem Bereich Neufelds ist das fast am schönsten!
- Hundeabgabe
Da die Gemeinden gesetzlich verpflichtet sind, ein Hundestandsverzeichnis zu führen, ist im Bgld. Hundeabgabengesetz auch der Passus drinnen, dass derjenige, der einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Hundeabgabe zu entrichten ist (Anmerkung: diese Hundeabgabe ist für alle Hunde zu entrichten, welche im Ortsgebiet gehalten werden, Ausnahme gibt es nur für Hunde unter 6 Wochen, Hunde, die nachweislich zur Führung von Blinden oder zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) gehalten werden oder für Diensthunde der Polizei und anderer öffentlicher Organisationen) diesen binnen zwei Wochen beim Gemeindeamt anzumelden hat. Ebenso muss auch der Verlust eines Hundes binnen zwei Wochen ab Eintritt dieses Ereignisses beim Gemeindeamt gemeldet werden.
Die Hundeabgabe (Jahresgebühr) beträgt seit vielen Jahren jährlich € 29,- je Hund.
Ansprechpartner der Stadtgemeinde betreffend Hundeanmeldung:
Sabine Pleninger, Telefon: +43 (0) 2624 52320-13
E-Mail: sabine.pleninger@neufeld-leitha.bgld.gv.at
- Halten von Hunde und Katzen zuhause
Ausdrücklich erwähnt werden muss darüber hinaus, dass das Halten von mehr als 4 Hunden in privaten Haushalten ohne Bewilligung der Gemeinde nicht zulässig ist. Ausgenommen von dieser Bestimmung ist nur das Halten von Welpen bis zu ihrem sechsten Lebensmonat, wenn dies gemeinsam mit dem Muttertier erfolgt. Diese Bestimmung, dass eine Bewilligung der Gemeinde für das Halten von Tieren notwendig ist, gilt im Übrigen auch für das Halten von Katzen. Hier gilt jedoch die Bewilligungspflicht ab einer Zahl mehr als 8 Katzen. Seitens der Gemeinde ist bei der Beurteilung des Haltens von der beschriebenen Anzahl von Tieren unter Beiziehung des Amtstierarztes vor allem das Grundstück, auf welchem die Tiere gehalten werden sollen, zu berücksichtigen (ausreichende Größe…), aber auch, welche Tiere allenfalls schon auf demselben Areal gehalten werden.