Hundehaltung

Hundehaltung in Neufeld

Hunde zu halten bereitet viel Freude. Damit dies auch für das Umfeld so ist, sind bei der Hundehaltung einige gesetzliche Vorgaben einzuhalten, denn immer wieder sorgen „freilaufende“ Hunde für Diskussionen und auch für Gefährdung von anderen Personen.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neufeld/L. hat aus diesem Grund mit Beschluss vom 28. Mai 2018 eine „Leinenpflicht“ beschlossen.

Die Regelung sieht folgende Gebote und Verbote vor:

„Alle im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Neufeld an der Leitha befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden oder ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen.

  • Des Weiteren möchten wir in Erinnerung rufen, dass es bei den nachfolgenden Flächen ein generelles Hundeverbot besteht
    • Friedhof
    • Kinderspielplätze
    • Spielflächen des Sport- und Trainingsplatzes
    • Strandbadgelände (Hausordnung der Neufelder Seebetriebe GmbH)
  • Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von € 360,-- rechnen.
  • Ausgenommen von der Regelung sind Diensthunde, somit Hunde, mit deren Unterstützung die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wird und Hunde die Sehbehinderte im Alltag unterstützen.

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